Jahresbericht 2017

Tagesordnung der Mitgliederversammlung 26.6.2018

1. Begrüßung Mitglieder & Gäste (Vorstände Gumprich Kästel & Dirk Kästel)
2. Wahl des Versammlungsleiters Horst Ladenberger einstimmig gewählt & Festlegung eines Schriftführers (Jutta Gumprich Kästel)
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit war mit 11 Mitgliedern gegeben.
4. Rückblick 2017 und Ausblick (Dirk Kästel)
5. Bericht des Finanzvorstands (Jutta Gumprich-Kästel)
6. Bericht der Rechnungsprüferin (Natascha Knieriem)
7. Anträge 13, davon 2 satzungsrelevant (Notarauftrag: Eintrag ins Vereinsregister)
– Entlastung des Vorstands
— Auftrag zur Prüfung “Gründung einer Stiftung zur langfristigen
Sicherung von CASA COLONIA-Integrationsprojekts” ETL
Schulze Netzwerk ETL (Rechts- und Steuerberatung)
– Beteiligung an einem Integrationshotel CASA UTOPIA
– Kooperationsvertrag Kolping-Bildungswerk (noch aussteht)
– Ermächtigung zur Beteiligung an ART-Hostel/Hotel
– GO Geschäftsordnung Vorstand,
– Beiräte: Neuaufnahme und GO Geschäftsordnung
– Datenschutzbeauftragter, Anti-Korruptionsbeauftragter/
Beschwerde-Beauftragter
– Ausblick 2018/2019
8. Verschiedenes
Rückblick: 2017 Vorstandsvorsitzender D. Kästel
1. 5 Jahre Geburtstag: Kunst hilft geben e.V. 1. JULI 2013 offiziell gegründet wurde. Gründungsversammlung im Johanneshaus, Annostr. 11 (Obdachlosenunterkunft): Seitdem dort Postadresse
und gerne gesehener Gast.
Johannesbund gGmbH = seitdem Kooperationspartner.
Vereinsziel: 16 Apartments und Integrationsbetrieb Art-Cafe
/Restaurant) Kooperationspartner für das Cafe: Kolping-
Bildungswerk, Letter of Intent).
1.7.2013: 13 Vereinsmitglieder. Aktuell 15 ordentliche Mitglieder
und 4 Fördermitglieder 120 € Mitgliedsbeitrag zahlen.
2018: 9 weitere, also insg. 13 Fördermitglieder.
Ziel 2018/2019: weitere Fördermitglieder werben! Weitere
Spender und Sponsoren werben sowie Erlöse aus Benefiz-
Verkäufen, um Eigenkapital für CASA COLONIA zu bilden.
Insg. 8 Ausstellungen 2017
1. 13. Dezember bis 6. Januar 2017 HA Schult Trashman, Konzert &
Essen für Obdachlose & weitere Gäste am Fr. 23. Dezember 12-15
Uhr, Kulturkirche (befriedigende Resonanz)
2. Ausstellung April 17, Ars Cracovia, Hahnwaldvilla (Resonanz mäßig)
3. Benefiz-Kunstausstellung Golfclub Leverkusen (Resonanz mäßig)
4. Benefiz-Kunstausstellung Unternehmensberatung Outcome, Köln
(Resonanz mäßig)
5. Benefiz-Kunstausstellung Oliver Jordan:”Homage Heinrich Böll” 3.7.
künstlerisch wertvoll! Museumsreif. Resonanz 12 Edition-Verkäufe
6. HA Schult CASA UTOPIA 30. August bis 17 September
(gute Resonanz)
7. Oktober Harald Naegeli Kulturkirche Super Ausstellung & Resonanz
8. Hotel Excelsior Ernst Super! Top-Verkäufe!
Kunst-Schenkungen 2017:
Gerhard Richter 10 Editionen handsigniert und zum Teil datiert
Verkaufswerte gesamt ca. 50.000 €
Micha Kuball 1 Kunstwerk ca .3.000 €
Schenkungen “zeitlos design” 6 Kunstwerke schenkte (ca. 3000 €)
Herr Friedlich Pirkowski schenkte 8 Bilder (ca. 3.000 bis 4.000 €)
Willy Kriegel 10 Kunstwerke “Collagen” Madaus-Heilpflanzen/Gemälde (grober Schätzwert ca. 4.000 bis 5.000 €).
Erfolg: Biografie eines Obdachlosen Richard Brox “Kein Dach über dem Leben” erschien am 15. Dezember 2017. Rowohlt: 9,99 €.
War 5 Monate Taschenbuch-Bestseller. Der Verein begleitete das Projekt seit 2013
Essen für Obdachlose
Johanneshaus/Eliashaus ca. 120 Gratisessen März 2016
1. September: HA Schult Save the World-Hotel: Einladung
zum Essen für Obdachlose (16) mit kleinem Konzert: Prof. Igor Epstein und Kurt Kokus Gesang und Saxophon. Insg. 13.000 Besucher im Haus & rd. 13.000 € Spenden sammelten. 120 ehrenamtlt. Helfer
12 Anfragen von Menschen in Not bei Kunst hilft geben e.V.
1. wg. Übernachtungsmöglichkeiten (Kontaktadressen mitteilte)
2. Geldsorgen Geldzuwendungen 2017: eine. 255 € wg.
Bahnkarte
3. Anfrage wg. Wohnungsvermittlung an GAG 2 Fälle mit Erfolg
weiter vermittelte.
4. Kulturelle Teilhabe: Einladungen/Einbezug Wohnungslose und Arme
in unsere 8 Kunstausstellungen.
5. Übernachtung eines Obdachlosen über 3 Wochen in HA Schult “Save the World-Hotel” und Gratis-Bewirtung/Frühstück für Obdachlose (3)
Weitere Aktivitäten 2017
• Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs, Mülheim:
Vorstellung des Integrations-Modells “CASA COLONIA”:
16 Apartments für wohnfähige Wohnungslose und Studenten und Künstler) mit Integrationsbetrieb Art-Cafe mit Kolping-Bildungswerk
• CASA UTOPIA ART-Hotel als Integrationsbetrieb 8 Etagen ca. 65 Doppelzimmer und
• CASA COLONIA II (60 weitere öffentlich geförderte Wohnungen) präsentierten: Resonanz: ++
Mit Architekt Kottmair Integrationsprojektvorstellung:
• Bei Amtsleiterin Stadtplanungsamt Frau Müller Resonanz +++
• Bei Amtleiter Liegenschaftsamt Herr Detlef Fritz +++
• Bei Amtsleiter Umweltamt Herr Peschen: + – Forderung für Grundstück: Baubedingung: Köln-Mülheim, städt. Grundstück: ökolog. KONZEPT
Nachweis Modellrechnung, dass es nach dem Bau auf grüner Wiese nicht schlechter mit NOX ist als vorher…?
• Bei Amtsleiter für Wirtschaftsförderung++ 4. Gespräch 28.6.18, 10 Uhr
Ausblick 2018
1. Januar: Werner Mantz & Aja Jaschiski, Kulturkirche Ost (Resonanz ++)
2. JANUAR: Volksbühne, Lesung “Kein Dach über dem Leben” Richard Brox 100 € Raum- und Technik, 100 Gäste (Resonanz ++).
3. 2. März 2018: Berta Maria Reetz: Skulturen, Jecke Hühner,
Blaue Friedensschafe und große Gemälde (Resonanz +++)
4. 13.6.18: Otmar Alt: Kunst so bunt wie das Leben (Resonanz ++++)
5. 28.9., 18.30 Uhr: CMS Haschle Sigle: Gerhard Richter Kranhaus
6. 1.9.18 Joseph Kiblitsky: Unbekanntes Russland, Fotoausstellung
7. 4. Oktober: Millionenallee Melaten – Letzte Ruhestätte der
Promis und Reiche
8. November Manfred Dahmen & Ivo & Ati von Gallwitz:
“Was wiegt Kunst in Köln”? Dreierausstellung
8. November: Gruppenausstellung “HUMANITÄT &
SOLIDARITÄT” Neues Kunstforum, Atelierhaus
10. 19. Januar 2019 Benefiz-Kunstausstellung Neujahrsempfang
Price Waterhouse & Cooper, Köln. u.a. mit HA Schult, Irene Daum
11. Voraussichtlich im Oktober 2019 Benefiz-Ausstellung im Hotel Excelsior
• 2018/2019 eventuell Auktion bei einem großen VErsteigerungshaus?
– Um durch Kunstauktionen mehr Geld in die Vereinskasse zu
bekommen, um unsere Eigenkapital-Decke zu stärken.
• März: Gespräche mit der Paxbank 3,5 Mio. für CASA COLONIA finanzieren, wenn 20 % Eigenkapital vorhanden ist (aktuell ca. 12 %) Fazit: geht so! Sich nicht trauen, 32 Mio. € Invest.
• Sparkasse Köln Bonn: Prüft, ob eine Finanzierung, des Gesamtvolumen 32 Mio. € möglich ist.
Die Anfrage Prüfung einer Stiftungsgründung ist kompliziert! Es wurde deshalb an Rechtsanwälte und Steuerberater verwiesen. Wir haben im April 2018 ETL um Hilfe gebeten.
• Lichtblick: Bank für Sozialwirtschaft prüfet unsere Anfrage und erstellten Businessplan (Kolping). Eventuell institutionellen Investor fragen). Vorstandsvorsitzender Prof. Schmitz.
Eventuell auch Benefiz-Kunstausstellung 2019 möglich.
Positiv: Businessplan 2017 wurde durch Aktion Mensch zu 80 % gefördert.
Ausblick 2018/2019
Bitte an alle Vorstände, Beiräte, Mitglieder & Fördermitglieder & Unterstützer; Mithilfe & hinweisen auf folgende Aktionen:
1.SPENDEN-AKTION 100.000 “Ziegelsteine” je 1 € FÜR CASA COLONIA, UM DIE MAUERN IN DEN KÖPFEN EINREISSEN.
2. Aktion 100 Fördermitglieder für Kunst hilft geben suchen (Privatpersonen: 120 € Jahresbeitrag, Unternehmen 240 €)
Vorteile: Exklusiv-Einladungen Pressepreview und
Sonderpreise bei eigenen Editionen Vorzugskonditionen
Alle Mitglieder sind auch “Botschafter”
1. Persönliche Werbung Mehr Fördermitglieder/Spender
Sponsoren Jeder bitte ein Fördermitglied pro Jahr
“gewinnt” als Ziel aufgabe für jeden!
2. An alle die Bitte: in Euren E-MAIL: Hinweis auf Vereins-Signatur: Bitte um Weiterleitung der VereinsNews! Die Signatur des Vereins kann ich gerne zumailen!
Mithilfe bei Suche nach Ausstellungsräumen: z.B. in Kirchen, Hotels, Restaurants, bei Rechtsanwälten, Ärzten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern…
Die 5 Folien Kunst hilft geben –Bilanz 2017 sind eingestellt unter Fotos oder können per Mail abgerufen werden unter: kunsthilftgeben@gmail.com
Bericht der Kassenprüferin Natascha Knieriem vom 26.6.2018 für das Jahr 2017:
Natascha Knieriem, die Kassenprüferin, berichtet, dass es keine Beanstandungen bei der Belegprüfung festgestellt wurden und gut und gewissenhaft alle Belege für Einnahmen und Ausgaben vorliegen. Vorausgegangen war eine Prüfung durch unseren Steueberater ETL – Axel Schulze
Antrag1: Entlastung des Vorstands
Bei 2 Enthaltungen wird der Vorstand einstimmig entlastet.
Weitere Anträge auf der Mitgliederversammlung am 26.6.2018:
Antrag 2. Bestärkung der Vorjahresanträge 2016/2017
Ermächtigung für den Kauf eines städtischen Grundstücks:
Nähe Wiener Platz oder ähnliches – wenn sich dies rechnet.
Siehe Businessplan: 4 advance (216 Seiten) Fazit: rechnet sich.
Risiken ja, aber beherrschbar, wir suchen soziale Investoren
Plan B: Suche nach einer Bestandsimmobilie in Köln läuft parallel
ggfs. Makler einschalten Bitte an alle: Augen und Ohren offen halten!
Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen.
Antrag 3. Ökologisches Konzept Köln-Mülheim: Wie kann es durch Fassadenbegrünung und Photokathalyse gelingen, dass weniger Stickoxid gemessen wird. Dann bekommen wir das Grundstück. Risiko Invest am Ende doch nicht positiv nach Modellrechnung darstellbar ist. Invest: 52.000 €. Ziel: Fördermittel vom Bundesumweltministerium Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Antrag 4. Spendensiegel: wir beantragen das das Spendensiegel zus. beantragen, was ca. 1.500 € kostet und ca.1000 € in den Folgejahren. Ziel: mehr Transparenz und Vertrauen für potentielle Spender. Wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Einstimmig beschlossen wurde.
Erläuterungen zu Antrag 2 ART-Hotel als Integrationsprojekt:
Hierfür suchen wir “soziale” Investoren:
1. Maximal 2 % auf eingesetztes Eigenkapital
2. Langfristig investiert bleiben muss mindestens 10 Jahre seine Beteiligung halten muss.
3. Vorkaufsrecht Kunst hilft geben e.V. falls doch aussteigen will.
4 . Alle Vereinsmitglieder, Vorstände, Beiräte können sich ebenfalls beteiligen PARTNER Kolping ab 10.000 €.
5. Käufer, danach über Medien & Investor Relation-Fachmann Armin Balzer & Banken soziale Investoren suchen z.B. Bank für Sozialwirtschaft
5. Kunst hilft geben als Projektentwickler erhält von jedem der Investoren eine einmalige 5 bis 10 prozentige Erfolgsvergütung:
– Grundstückskauf (Stadt Köln für soziales Integrationsprojekt)
– Architekten-Leistung, Konzepte, Gutachten, VEP, GU u.a.
1. Investorensuche: 9 Mio. € für ein ART-HOTEL: Hilfe von Armin Balzer,
ehrenamtlich! Lange Jahre Investor Relations bei RWE & IKB war/ist…
2. Ziel: Mehr Helfer, punktuell & ggfs. auch dauerhaft gewinnen:
DANKE an:
– Rainer Kreke, Stiftung Kalkgestalten Einladungen und Infos an gr. Verteiler
– Wolli Schneider, Rat & Tat & Verteiler
– Detlef Kirchner Rat & Tat + eigenes Projekt Grafiti…
– Dieter Isbach Rat & Tat und gute Ideen & Kontakte bitte auch in Beirat
3. NEUE Internetauftritt Ziel: alle 4 Homepages zu einer zusammenfassen!
Wenig Text gutes Design! Neu: www,charityartcologne.de seit Januar
+ PROMI-ZITATE für unser Projekt: kleine Kampagne TESTIMONIAL
– Gerhard Richter, Rosemarie Trockel, Boris Becker, Candida Höfer, Rene´ Böll,
Elke Heidenreich, Hedwig Neven DuMont, Baronin von Oppenheim, Jürgen
Becker, HA Schult, Markus Lüpertz, Walther König, Günter Wallraff?
Internet-Homepagebesuche: Seit 1.9.2017 bis JUNI 2018 = 18.000 Besucher!
Weiter Anträge:
Antrag 5. Auftrag zur Prüfung “Gründung einer Stiftung zur langfristigen Sicherung von CASA COLONIA-Integrationsprojekts”
(Wiederholungsantrag 2017) wurde einstimmig beschlossen.
Antrag 6: Prüfung eines Kooperationsvertrages mit
Kolping-Bildungswerk. Kolping wird um Mitteilung gebeten. Einstimmig angenommen.
Antrag 7: Zusätzliche 1 neuer stellv. Vorstand Satzungsänderung von 3 auf 4 Vorstandsmitglieder Ziel: Arbeit auf mehrere “Schultern verteilen wollen!” nach 5 Jahren
Vorschlag 1: Dieter Isbach Zuständigkeiten: Werbung von neuen Fördermitgliedern, Spendern und Sponsoren/Netzwerkausbau und
Mithilfe bei Benefiz-Veranstaltungen. (geboren am…., in Köln, Beruf: Leitender Angestellter, wohnhaft in Erlanger Str. 18, 51103 Köln
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Herr Isbach hat die Wahl angenommen. Es wird beantragt, über unseren Notat Thies alles weitere zu veranlassen.
Antrag 7a: Satzungsergänzung/Änderung
Der bisherige Vorstand bestehend aus Vorstandsvorsitzendem,
Finanzvorstand und Schriftführer wird ergänzt durch einen
stellvertretenden Vorstand, Dieter Isbach wurde einstimmig gewählt
Zusätzliche wird in der Satzung geändert:
Satzungs-Änderung: Mitgliederversammlungen sollen bis Ende des 2 Quartals durchgeführt werden. (bisher im ersten Quartal)
Antrag 8: 2 neue Beiratsmitglieder wählen: Natascha Knieriem & Oliver Jordan wurden bei einer Enthaltung einstimmig als Beiräte gewählt und nahmen die Wahl an.
Antrag 9: Geschäftsordnung des Vorstands
Der Vorstand wird beauftragt, den Geschäftsordnungsvorschlag zu prüfen und zu beschließen und zu veröffentlichen.(Seite 24 bis 34)
Einsdstimmig beauftrag die Mitgliederversammlung die Vorstande dies im Detail zu regeln/beschließen.
Alle Vorstandsmitglieder arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmäßig aus.
Dies kann in Vorstandssitzungen 2 x jährlich oder wenn erforderlich auch telefonisch (TELCO) oder per Rundmail in dringenden Fällen geschehen.
1. Bei Rechtsgeschäften gilt das Vier-Augen-Prinzip, sowie das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Es sollten stets mehrere Angebote eingeholt werden. In Ausnahmefällen kann ein Vorstand auch bis 500 € ohne zweite Unterschrift Aufträge/Einkäufe tätigen.
Alle Ausgaben sollten einer Wirkungskontrolle unterzogen werden:
1. War die Investition angemessen und erfolgreich?
2. Was kann in Zukunft verbessert werden oder kann
auf ähnliche Maßnahme ganz verzichtet werden?
Oder was muss verbessert werden, um ein
besseres Kosten-Nutzenverhältnis zu erzielen?
4. Es soll stets vorab geprüft werden, ob Leistungen auch als Geldspende/oder Sponsoring oder Sachspende die Vereinskasse
schonen können.
Folgende Grundprinzipien werden geregelt:
1. Vorstand: Es gilt grundsätzlich das Vieraugenprinzip ab 500 €.
Es sind grundsätzlich 2-3 Vergleichsangebote einzuholen. Das günstigere ist zu beauftragen. Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeitsprinzip. Für jede Ausgabe wird einer Wirkungskontrolle vorgenommen und Schlüsse daraus gezogen!
Es soll stets geprüft werden, ob Sachspende oder Geldspende die Kosten auffängt. Sparsame Haushaltsführung!
2. Zur Entlastung des bisherigen Dreier-Vorstands wird ein weiterer Vorstand benannt, die den bisherigen Vorstand unterstützen:
Dieter Isbach Sonderbeauftragter “Spenden-Botschafter” und neue Fördermitglieder und Spender und Sponsorensuche
GESCHÄFTSORDNUNG DES VORSTANDS
§ 1 Sitzungen
Vorstandssitzungen finden regelmäßig 2 mal im Jahr statt. In Ausnahmefällen
können auf schriftlichen Antrag eines Vorstandsmitglieds weitere Sitzungen
einberufen werden. Der Antrag muss begründet sein und die im Rahmen der
Vorstandssitzung zu besprechenden Beschluss- und Beratungsgegenstände
im Einzelnen benennen. Der Vorstand legt die Termine für die turnusmäßigen
Vorstandssitzungen möglichst jeweils zu Beginn des Jahres für das laufende
Jahr fest. Die Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen
verpflichtet. Bei Nichtteilnahme muss dem Vorsitzenden eine Entschuldigung
vorgelegt werden.
§ 2 Tagesordnung
Die Tagesordnung wird von dem 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit
anderen Vorständen aufgestellt. Die Tagesordnung muss alle Anträge der
Vorstandsmitglieder enthalten, die bis 30. Tage vor der Sitzung beim
1. Vorsitzenden eingegangen sind. Die Tagesordnung ist den
Vorstandsmitgliedern 14 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen.
§ 3 Vertraulichkeit/Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.
Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer
Personen zur Sitzung entscheiden.
§ 4 Sitzungsleitung
Die Sitzungen des Vorstands werden vom 1. Vorsitzenden geleitet.
Ist der 1. Vorsitzende verhindert, leitet ein anderes Vorstandsmitglied die Sitzung.
§ 5 Beratungs- und Beschlussgegenstände
Gegenstand der Beratung und Abstimmung sind nur die in der Tagesordnung
festgelegten Punkte. Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung enthalten
sind, werden zur Beschlussfassung nur zugelassen, wenn alle Vorstands-
Mitglieder zustimmen. Andernfalls können sie zur Beratung zugelassen werden,
wenn die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.
§ 6 Beschlussfassung
Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder
des Vorstands berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
Über die Form der Abstimmung bestimmt der Sitzungsleiter.
§ 7 Niederschrift
Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das Protokoll
muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der
Teilnehmer, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung,
Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungs-
Ergebnisses. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen abgegebene
Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden. Das Sitzungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter
zu unterzeichnen. Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb von zwei Wochen nach
Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten
Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden,
gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.
Wirkungskontrolle/Analyse der Wirtschaftlichkeit
Der Vereinsvorstand prüft für jede Maßnahme, ob diese wirtschaftlich war und lernt daraus.
Wirtschaftlichkeit ist das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen Nutzen (Wirkung) und Kosten.
Vereinfacht: Wirtschaftlich ist die Lösung mit dem größten Nutzen für das eingesetzte Geld.
Die Lösung muss im Vergleich mit allen anderen verfügbaren Alternativen den größten Nutzen
für das eingesetzte Geld bringen.
Ein häufiger Fehler ist es, diesen Vergleich zu unterlassen oder nicht nach Alternativen zu suchen.
Finanzordnungsregeln des Vereins, die der Vorstand zu beachten hat:
Antrag 10: auf Ergänzung der Geschäftsordnung für den Vorstand Beschlussvorlage 26. Juni 2018
soll der Vorstand beschließen – einstimmig so von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.
§ 1 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen.
Das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den
erzielten und erwarteten Erträgen stehen.
2. Für den Verein gilt grundsätzlich das Kostendeckungsprinzip im Rahmen des
aufgestellten Haushaltsplans.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
4. Die Höhe der Ausgaben muss sachgemäß und dürfen nicht überhöht sein.
Es werden keine Vergütungen gezahlt. Alle Vorstände und Mitglieder arbeiten
ehrenamtlich und unentgeltlich.
§ 2 Haushaltsplan
1. Für jedes Geschäftsjahr soll vom Vorstand ein Haushaltsplan aufgestellt werden. Er muss alle im betreffenden Geschäftsjahr geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie alle erwarteten Finanzzu- und -abflüsse umfassen.
2. Der Haushaltsplanentwurf ist bis zum 15. Oktober des Vorjahres zu erstellen und den Mitgliedern mit der Einladung zur nachfolgenden Mitgliederversammlung, die über den Entwurf beschließt, vorzulegen.
Die Mitglieder könne dem Vereinshaushalt/Budget auch online zustimmen oder ablehnen. Das Ergebnis und Änderungswünsche/Kritik wird innerhalb einer Woche Nach Fristablauf zur Zustimmung/Ablehnung/Änderungsanträgen allen Mitgliedern mitgeteilt.
3. Der Finanzvorstand überwacht die Einhaltung des Haushaltplans und berichtet dem Vorstand laufend über seine Abwicklung, insbesondere bei zu erwartenden Abweichungen.
4. Der Haushaltsplan ist nach folgender Gliederung aufzustellen:
A. Einnahmen
1. Mitgliedsbeiträge
2. Spenden
3. Zuschüsse
4. Einnahmen der Vermögensverwaltung
5. Einnahmen des Zweckbetriebs (zum Beispiel Kulturelle Veranstaltungen, Benefiz-Ausstellungen, Benefizaktionen, Konzerte)
6. Einnahme wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (zum Beispiel Verkauf von Kunstwerken, Speisen und Getränken)
7. Sonstige Einnahmen (zum Beispiel aus dem Verkauf von
Anlagevermögen)
B. Ausgaben
1. Personalkosten (aktuell laut Satzung/Sebstverpflichung keine: alle arbeiten ehrenamtlich/unentgeltlich)
2. Sachkosten
– Energiekosten(Strom/Wasser z.B. bei Events)
– Büro- und Verwaltungskosten
– Gebühren und Beiträge (Genehmigungen)
– Werbekosten
– Sonstige Kosten
3. Kapitaldienst
– Zinsen und Tilgung
4. Kosten des Zweckbetriebes
5. Kosten geselliger Veranstaltungen
6. Anschaffung von Anlagevermögen
7. Kosten wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
8. Sonstige Kosten
§ 3 Jahresabschluss
1. Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden. Im Jahresabschluss muss darüber hinaus eine Aufstellung über das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vereins enthalten sein.
2. Der Jahresabschluss ist von der gewählten Kassenprüferin gemäß
§ 11 der Vereinssatzung (Mitgliederversammlung) zu prüfen. Darüber hinaus sind Kassenprüfer berechtigt, regelmäßig Prüfungen durchzuführen. Der Vorstand hat den Kassenprüfern dazu auf Verlangen Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die Überprüfung der Übereinstimmung von Aufzeichnungen und Belegen erfolgt im Wesentlichen stichprobenartig.
§ 4 Kassenprüfung
1. Die Kassenprüferin überwacht die Einhaltung der Finanzordnung und des Haushaltsplans. Sie überprüfen, ob
· die Finanz- und Vermögensbestände den Angaben im Jahresabschluss entsprechen,den Ausgaben die sachlich gerechtfertigt,
rechnerisch richtig und korrekt belegt sind,
· die Mittel wirtschaftlich verwendet wurden.
2. Die Kassenprüferin nimmt ihre Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch wahr. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 5 Inventar
1. Zur Erfassung des Inventars (Werkliste KUNSTWERKE) ist vom Vorstand ein Inventar-Verzeichnis anzulegen. Darin sind alle Gegenstände
aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind.
2. Die Inventar-Liste soll enthalten:
· Anschaffungsdatum,
· Bezeichnung des Gegenstands,
· Anschaffungs- und Zeitwert sowie
· Aufbewahrungsort.
3. Unbrauchbares bzw. überzähliges Gerät und Inventar ist möglichst gewinnbringend zu veräußern. Über verschenkte Gegenstände ist ein
Beleg anzufertigen.
§ 6 Verwaltung der Finanzmittel, Zahlungsverkehr
1. Der Finanzvorstand verwaltet die Vereinsfinanzen über ein einheitliches Vereinskonto und eine Vereinskasse.
2. Zahlungen werden vom Schatzmeister nur geleistet, wenn sie nach dieser Finanzordnung ordnungsgemäß ausgewiesen sind, und im Rahmen des Haushaltsplanes noch ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.
3. Der Finanzvorstand ist für die Einhaltung des Haushaltsplans verantwortlich.
4. Sonderkonten bzw. Sonderkassen können vom Vorstand auf
Antrag, in Ausnahmefällen und zeitlich befristet, genehmigt werden.
5. Der gesamte Zahlungsverkehr wird nach Möglichkeit bargeldlos abgewickelt.
Bargeldspenden sollen im Vieraugenprinzip bei Veranstaltungen ab Abend gezählt und dokumentiert warden in der Barkasse/Kassenbuch. Das
Kleinspendengeld soll dann am nächsten Tag auf das Vereinskonto eingezahlt warden.
6. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, die Mehrwertsteuer und den Verwendungszweck enthalten.
7. Die Verfügungsberechtigung (Zeichnungsrecht) über die Vereinskonten liegt beim Vorstandsvorsitzenden. Er erteilt dem Finanzvorstand Kontovollmacht. Bei Verfügung über Einzelbeträge von mehr als 1.000 Euro benötigt der Finanzvorstand die Zustimmung des Gesamtvorstands (alternativ: des Vorstandsvorsitzenden).
§ 7 Inkrafttreten
Diese Finanzordnung ist vom Vorstand zu beschließen und zu veröffentlichen.
kunsthilftgeben.de veröffentlicht.
Antrag 11: einstimmig an den Vorstand zur Entscheidung verwiesen wurde.
• Jeder überflüssig ausgegebene Euro steht für andere Zwecke nicht zur Verfügung,
• verhindert, dass damit eine Leistung für den Verein und das Gemeinwohl entsteht,
• schadet anderen Maßnahmen und
• verringert unseren Vereinsmöglichkeiten.
Jede Verwendung von Mitteln für einen bestimmten Zweck ist immer auch eine
Entscheidung gegen die Verwendung für andere Zwecke – was z. B. durch das
Instrument der Budgetierung verdeutlicht werden soll:
wer ein Budget für alle seine Zwecke hat, weiß, dass die Mittelverwendung für einen
Zweck gleichzeitig die Mittel für alle anderen Zwecke verringert.
Die Verpflichtung aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot bezieht sich zunächst auf die
Auswahl zwischen bekannten Alternativen, unter Verwendung der Instrumente
der, darüber hinaus aber auch darauf, nach neuen
Alternativen zu suchen, die ein besseres Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen könnten.
Deshalb sind auch weitere Instrumente verpflichtend, wie z. B.
• der Vergleich mit anderen
• sowie alle Instrumente, die es erst erlauben, die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen,
• z. B. umfassendes, das die Beurteilung der Leistungen nach Menge,
• Produkt- und Servicequalität und den
• Wirkungen (
• Und selbstverständlich ist die Wirkungsfrage zu stellen: hat die Leistung eine die den Aufwand rechtfertigt?
Antrag 12: Beitragssatzung des Vereins
§ 1 Zweck
Zur Festlegung der Mitgliedsbeiträge gemäß § 7 der Vereinssatzung vom JUNI.2013 gibt sich der Verein Kunst hilft geben folgende Beitragssatzung.
§ 2 Beitragshöhe
Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden für das folgende Kalenderjahr festgelegt.
• 1.) Normal-Mitgliedschaft Beitragssatz 20 Euro
• 2.) Förder-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht: 120 € für natürliche Personen, 240 € für Firmen, juristische Personen. Das nähere legt der Vorstand fest. Können an Mitgliederversammlung als Gäste teiln. Vergünstigungen: Einladungen vorab Preview und 10 % Rabatt bei
bestimten eigenen Editionen des Vereins. Näheres regelt ein Antragsformular.
• 3.) Schüler, Studenten, Rentner, Leistungsempfänger gemäß SGB II 50 % Ermäßigung, aktuell 10 €
• 4.) Vorstandsmitglieder können auf Antrag beitragsfrei gestellt werden.
Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder wird individuell mit dem Vorstand vereinbart. Dieser kann auch in Form einer Leistung erfolgen und liegt oberhalb der für Mitglieder geltenden Beiträge.
§ 3 Zahlung und Fälligkeit der Beiträge
1. Die Begleichung der fälligen Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Banküberweisung oder Lastschriftermächtigung.
2. Sollte das Mitglied des Vereins eine Einzugsermächtigung erteilt haben, hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass das Konto für Zahlungen die entsprechende Deckung aufweist. Im Falle der Nichteinlösung hat das Mitglied die von der Bank in Rechnung gestellten Kosten zu tragen.
3. Die Begleichung der Mitgliedsbeiträge erfolgt i.d.R. im Voraus, bei einer jährlichen Zahlweise im ersten Quartal des Kalenderjahres.
§ 4 Rückgabe von Beiträgen
Bereits bezahlte oder durch den Verein eingezogene Beiträge werden im Fall des Austritts-/Todesfall anteilige rückerstattet. Vereinsaustritte sind jederzeit möglich. Es reicht die einfache schriftliche Mitteilung.
§ 5 Stundung, Erlass
Der Vorstand des Vereins kann nach seinem pflichtgemäßen Ermessen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden, wenn ein Härtefall vorliegt.
§ 6 Beitragssatzungsänderung
Änderungen der Beitragssatzung können entsprechend der Satzung von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§7 Verabschiedung und Inkrafttreten sowie Außerkrafttreten der Beitragssatzung
Die neu Beitragsordnung wurde einstimmig beschlossen. Köln, 26. Juni 2018
Antrag 13 Geschäftsordnung des Beirats
Der Beirat des Vereins Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V.
ist ehrenamtlich tätig. Es werden keine Entschädigungen oder Vergütungen
gezahlt. Der Beirat hat folgende Aufgaben:
1. Weiterentwicklung und Professionalisierung der ideellen und wirtschaftlichen
Tätigkeit zugunsten des Vereins und deren Ziele
2. Vorschläge für den Vorstand erstellen und Wirkungskontrolle der Aktivitäten des
Vereins vornehmen.
3. Kritische Begleitung und Kontrolle des Vorstands und dessen Aktivitäten. Insbe-
sondere Standortsuche für Benefiz-Kunst-Ausstellungen, Grundstückssuche, Kontakte zu
Künstlern und Meinungsbildnern VIP in Absprache mit dem Vorstand,
sowie Handlungskonzepte weiterentwickeln.
Der Beirat tritt sich 2 Mal im Jahr oder immer dann, wenn es die Mehrheit der Bei-
ratsmitglieder für erforderlich hält. Der Vorstand unterstützt den Beirat und ist
zur Auskunft und Mithilfe verpflichtet. Ein oder mehrere Vorstände können eingeladen werden.
Die Treffen werden protokolliert (Ergebnisprotokoll oder Wortprotokoll(freigestellt).
Treff 1: Vor der jährlichen Mitgliederversammlung oder früher (JUNI eines Jahres)
Und einmal im November Dezember. Die bisherigen Beiräte sind: Prof. Dr. Irene Daum,
Detlef Kirchner, Manfred Richter, Günter Wallraff und Hedwig Neven DuMont
Und bei im Kunst-hilft-geben-Beirat sind: Natascha Knieriem und Oliver Jordan.
Weitere Antrage:
1. Datenschutz: Der Vorstand läßt prüfen, ob der Verein mit seinen Aktivitäten,
insb. Homepages und Online-Shop die Vorschriften einhält. (Experte Herr
Röschinger soll angefragt werden)
2. Wahl eines Beschwerde-Beauftragten Elisabeth Kirschner wird einstimmig
gewählt und nimmt die Wahl an.
3. Wahl eines ehrenamtlichen Schlichters /Schiedsstelle: z.B. bei
Wiederspruch Nichtgenehmigung/Streitigkeiten bei Mitgliedschaftsfragen
Sonstige Streitigkeiten/Beschwerden Dritter
Frau Lorra-Giese wird einstimmig gewählt.
STRUKTUR Kunst-hilft geben e.V.
Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V.
§ 3 Ziele 1. Gemeinnützige Zwecke der Kulturförderung &
Teilhabe auch für Arme und mildtätige Zwecke
2. Zwecke sind: Gemeinnützige Tätigkeiten Kunst und Kultur
in Köln fördern und armen Menschen zugänglich machen.
Teilhabe ermöglichen.
Mildtätige Tätigkeit: Sich für die Verbesserung der Lebenssituation von armen und wohnungslosen Menschen in Köln einzusetzen und deren Integration.
Erreicht werden soll dies durch konkrete Hilfsangebote, Lebensmittel. Kleidung, Wohnungssuche, Unterstützung bei sozialer und kultureller Teilhabe. Hierzu kann Einzelhilfe erfolgen oder der Verein kann eigene Projekte aufbauen.
Gerne senden wir Ihnen die komplette Satzung per Mail:
Schreiben Sie uns: kunsthilftgeben@gmail
Struktur Teil 2:
Vorstand: 1. Vorstandsvorsitzender Dirk Kästel, Zuständig für: Presse & ÖA,
Außendarstellung, Werbung, Internet, Strategiekonzepte
Kunstausstellungsorganisation, Kurator, Künstleransprache,
Künstler für Ausstellungen und ggfs. Kunstspenden gewinnen
2. Finanzvorstand Dipl.-Betriebsw. Jutta Gumprich-Kästel:
Rechnungswesen, Kassenbuch, Spendenausstellung.
Haushaltsplanung, Budgetkontrolle.
3. Wolfgang Schneider, Dipl.-Verwaltungswirt: Schriftführer und
Mithilfe bei Veranstaltungen.
4. Dieter Isbach: Stellv. Vorstand: zuständig für Gewinnung von
neuen Fördermitgliedern, Netzwerkausbau, Gewinnung von
zusätzlichen Spendern und Sponsoren. Mithilfe und Optimierung
bei Veranstaltungen.
5. Elisabeth Kirschner: Stellv. Vorstand: zuständig für Kontakte zu
potenziellen sozialen Einrichtungen/Kooperationspartnern,
wie Kolping u.a.; Mithilfe bei Veranstaltungen
Der Vorstand ist ehrenamtlich & unentgeltlich tätig.
Vereinsmitglieder: 15 Ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder & 13 Fördermitglieder
Kunst hilft geben Struktur BEIRAT:
Beiratsmitglieder sind:
Manfred Richter, Richter a.D.
Detlef Kirchner, EDV-Fachmann, Künstler
Prof. Dr. Irene Daum, Psychologin, Kunstexpertin
Hedwig Neven DuMont, Wir helfen e.V.-Vorsitzende, Verlegerin
Günter Wallraff, Schriftsteller
Neu (zu beschließen):
Armin Baltzer, Investor-Relation-Fachmann
Natascha Knieriem, Dipl.-Betriebswirtin
Oliver Jordan, Künstler, Künstlerischer Berater
Der Beirat tagt zweimal jährlich und kontrolliert und berät den Vorstand ehrenamtlich. Er hat weitreichende Informations- und Mitwirkungsrechte gegenüber dem Vorstand. Er kann Empfehlungen aussprechen sowie Kritik vortragen, zu der der Vorstand Stellung beziehen muss. Die Sitzungen werden protokolliert und öffentlich gemacht.
Der Jahresbericht 2017 vom 28. JUNI 2018 soll
auf der Homepage www.kunst-hilft-geben.de
zukünftig nach jeder Mitgliederversammlung
veröffentlicht werden.
Dirk Kästel, Köln, 1. JULI 2018
Vorstandsvorsitzender