Zustiftungen in die Cultopia Stiftung

Nachhaltig Gutes bewirken

Endlich ein Dach über dem Kopf: Die Cultopia Stiftung schafft günstigen Wohnraum für Menschen, die aufgrund sozialer Probleme auf dem Kölner Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben. Das sind Obdachlose und Wohnungslose, aber auch Menschen mit Fluchterfahrung oder alleinerziehende Frauen aus gewalttätigen Beziehungen. Mit dem Stiftungsvermögen kaufen wir Immobilien und vermieten diese vergünstigt. Mit anderen Worten: Wir bekämpfen die Ursache vieler Probleme – die Wohnungslosigkeit – und nicht die Symptome.

Zustifter gesucht!

Je höher das Stiftungsvermögen, desto mehr Wohnraum können wir schaffen. In den vergangenen Jahren konnten wir bereits vier Immobilien erwerben und 35 Menschen ein Dach über dem Kopf bieten. Nun stehen wir kurz vor dem Abschluss unseres Leuchtturmprojekts: der Casa Colonia Grande, einem Ensemble aus drei Gebäuden mit insgesamt 24 bis 30 öffentlich geförderten Wohnungen (NRW-Bank), unserem Herzstück, einem nicht-kommerziellen Kulturcafé/Sozialtreff für jede(n), zwei Gemeinschaftsräumen und einer ärztlichen Notfall-Praxis für Kölner ohne Krankenversicherung (inkl. Gratis-Behandlung) und vielem mehr. Hier sollen ehemals Wohnungslose, Künstler*innen, Studierende und Frauen mit Gewalterfahrung zusammen unter einem Dach in ihren eigenen vier Wänden leben.

Ihre Zustiftung ist besonders nachhaltig: Der größte Teil des Stiftungsvermögens fließt in Wohnraum.

Werden Sie Zustifter!

Schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an.

info@kunst-hilft-geben.de (Stichwort: Zustiftung)

Telefon, Herrn Kästel: 0151- 42815196

Höhe der Zustiftung

Ab 25.000 Euro

Zustiftungszweck

Der Stiftungszweck ergibt sich aus unserer Satzung.

  • Schaffung von Wohnraum für Bedürftige (wie Frauen, Jugendliche, Männer, Divers)
  • Schaffung von Kranken-WG/ Hospiz-WG mit 24/7-Pflege
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung des Wohlfahrtswesens
  • Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen

Namentliche oder anonyme Stiftung

Als Zustifter in der Cultopia Stiftung können Sie namentlich als Stifter erscheinen (Tue Gutes und rede darüber). Oder Sie bleiben anonym. Ganz wie Sie es wünschen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Zustifter?

Ein Zustifter ist eine Person, die eine freiwillige Zuwendung in den Vermögensstock der Stiftung leistet. Diese Zuwendung kann in Form von Geld, Immobilien oder Sachleistungen erfolgen (z.B. altzeitliche oder neuzeitliche Kunst durch Künstler*innen, Privatpersonen oder Sammler und Institutionen wie Auktionshäuser oder Museen).

Zustiftung oder Spenden – was sind die Unterschiede?

Eine Zustiftung erhöht das Grundkapital einer Stiftung dauerhaft. Das gestiftete Kapital bleibt also erhalten, nur die Erträge werden verwendet.

Eine Spende wird unmittelbar und zeitnah für den Stiftungszweck verwendet und nicht dem Grundstockvermögen zugeführt.

Kurz gesagt:
Zustiftung = langfristige Hilfe| Spende = kurzfristig verwendbar.

Zustiftungen bieten zudem meist steuerliche Vorteile. Vor allem, wenn Sie größere Beträge stiften:

  • Zustiftung: Zustiftungen können bis zu 1 Mio. Euro (Ehepaare 2 Mio. Euro) innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1a EStG).
  • Spenden: Bis zu 20 Prozent des Einkommens als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Was ist der Unterschied zwischen Zustifter und Mitstifter?

Ein Mitstifter ist eine Person oder Institution, die von Anfang an gemeinsam mit anderen eine Stiftung gründet. Sie ist also Teil des Stiftungsprozesses von Beginn an und trägt zur Errichtung der Stiftung bei.

Ein Zustifter bringt in eine bestehende Stiftung weiteres Kapital in das Stiftungsvermögen ein. In unserem Fall in die Cultopia Stiftung. Sie stärken also als Zustifter unsere finanzielle Basis.

In kurzen Worten:
Mitstifter = Gründet die Stiftung mit.
Zustifter = Unterstützt eine bestehende Stiftung durch nachträgliche Zuwendungen ins Stiftungsvermögen.

Co-Stifter: Die Begriffe Mitstifter und Co-Stifter werden synonym verwendet. Das heißt, ein Co-Stifter gründet die Stiftung mit.

Was sind die steuerlichen Vorteile einer Zustiftung?

Als gemeinnützige und mildtätig vom Finanzamt Köln-Altstadt anerkannte Stiftung bietet Ihnen die Cultopia Stiftung einige steuerliche Vorteile. Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro, bei Ehegatten bis zu zwei Millionen Euro, als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Der Betrag kann über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt werden.

Ein weiterer Steuervorteil ist der unbegrenzte Verlustvortrag. Das heißt: Wird der Steuerabzug in einem Jahr nicht vollständig genutzt, kann der Restbetrag zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre vorgetragen werden.

Die vielfältigen steuerlichen Vorteile besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder unserem ETL-Steuerberater Axel Schulte. Gerne stellen wir Ihnen die Unterlagen unserer Stiftung (wie Satzung und Jahresabschlüsse) zur Verfügung.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Zustiftung für Erbschaften?

Zustiftungen für Erbschaften bieten erhebliche steuerliche Vorteile. Hier einige typische Vorteile. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater oder unserem ETL-Steuerberater Axel Schulte.

  1. Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreiung: Zustiftungen an die Cultopia Stiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erfolgen. Dies bedeutet, das gesamte geerbte Vermögen kann ungeschmälert in den Wohnraum für Obdachlose zufließen.
  2. Rückerstattung bereits gezahlter Steuern: Falls Sie bereits Erbschaftssteuer bezahlt haben, können Sie diese unter Umständen zurückerstattet bekommen.
  3. Einkommensteuerliche Vorteile: Zustiftungen können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Der steuerlich anerkannte Höchstbetrag für Zustiftungen beträgt eine Million Euro (Ehepaare 2 Millionen Euro). Dieser Betrag kann über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren verteilt werden.
  4. Vermögensschutz: Durch die Übertragung eines ererbten Vermögens auf die Cultopia Stiftung kann das Vermögen langfristig Gutes bewirken. Wir verwenden es dauerhaft und im Sinne des Erblassers.

Kann ich Zustifter in der Cultopia Stiftung werden?

Ja. Wir suchen Zustifter, um weiteren Wohnraum für Obdachlose und Bedürftige zu schaffen.

Warum ist die Cultopia Stiftung besonders für eine Zustiftung geeignet?

Formal: Die Stiftung ist nach dem Stiftungsgesetz auf unbestimmte Zeit rechtskräftig anerkannt. Inhaltlich: Cultopia arbeitet nachhaltig. Der Großteil der Stiftungsgelder fließt in den Erwerb von Immobilien. So wird das Geld „für die Ewigkeit“ für einen guten Zweck eingesetzt.

Wir arbeiten alle ehrenamtlich und unentgeltlich. Das heißt: Unser Ziel ist nicht eine Kapitalrendite, sondern eine Sozial-Rendite für Köln und die in Köln lebenden Menschen, die eher auf der Schattenseite stehen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Dach über dem Kopf Menschen nicht nur Schutz vor Wind und Wetter bietet, sondern auch Würde, Hoffnung und die Chance auf ein besseres Leben. Und eine Gesellschaft, in der jeder ein Zuhause hat, ist eine stärkere, menschlichere und glücklichere Gemeinschaft.

Werden Sie Zustifter!

Schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns an.

info@kunst-hilft-geben.de (Stichwort: Zustiftung)

Telefon, Herrn Kästel: 0151- 42815196